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Groß
Munzel
Hilfe für Eltern
Damit jedes Kind - unabhängig davon, wie viel Geld
seine Eltern verdienen - an allen Schulaktivtäten
teilnehmen kann, bietet die Region Hannover Hilfe
und Unterstützung an. Um Genaueres zu erfahren,
öffnet sich beim Anklicken des Logos der Region
eine Seite zum Informieren und Herunterladen
verschiedener Formulare (u.a. für das „Bildungs- und
Teilhabepaket“ BuT).
Sichere Seiten für Kinder im
Internet
Suchmaschinen etc.
Rechtlicher Hinweis zur
Beurlaubung von Schülern!
Bei absehbar kürzeren Fehlzeiten (z.B. wegen eines
Arztbesuches an einem Unterrichtstag) ist die
Klassenlehrerin / der Klassenlehrer im Voraus zu
informieren.
Beurlaubungen bis zu einem Tag sind mindestens eine
Woche im Voraus bei der Klassenlehrerin / dem
Klassenlehrer in schriftlicher Form zu beantragen.
Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum sind bei der
Schulleitung zu beantragen. Der Antrag ist mindestens
zehn Tage im Voraus schriftlich über die Klassenleitung
einzureichen, die eine Stellungnahme an die Schulleitung
abgibt.
Beurlaubungen für Unterrichtstage unmittelbar vor
oder nach den Ferien, beweglichen Ferientagen oder
Feiertagen sind laut Schulgesetz leider nicht möglich.
Bei einem Schulversäumnis im Zusammenhang mit den
Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen geht
man generalisierend davon aus, dass immer berechtigte
Zweifel am Vorliegen gesundheitlicher Gründe für
dieses Schulversäumnis vorliegen. Somit ist hier ein
ärztliches Attest immer zwingend erforderlich.
Verhalten bei extremen
Witterungsverhältnissen
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von
Schülerinnen und Schülern im Primarbereich, die eine
unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem
Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse
befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten
oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn
kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden
ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und
Schüler, die trotz des angeordneten
Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die
Betreuung.
Wenn die Sicherheit des Schulweges und der
Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann
es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll
verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz
vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit
den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen. Die
Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht,
treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der
Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen
Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die
Lage- und Führungszentralen der örtlichen
Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die
Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale
(VMZ).
So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:
·
Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den
Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
·
Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen –
www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/
(oder von der Startseite, Klick auf
„Wissenswertes“)
·
Andere Benachrichtigungssysteme der
Schulträger. So kann in den einzelnen Klassen z.
B. mit Hilfe der Telefonkette über einen
Ausfall informiert werden.
Aktuelle Schulbuchlisten
Schuljahr 2022/2023
Hier können ab Juli die aktuellen Schulbuchlisten der
jeweiligen Klassenstufe als PDF-Version angeschaut
und ausgedruckt werden.
Hinweise für Anmeldung an die
weiterführenden Schulen
•
Hannah-Arendt-Gymnasium
•
Lisa-Tetzner-Schule
•
KGS Goetheschule
•
Bert-Brecht-Schule Förderschule
•
Georg-Büchner-Gymnasium
Elternbrief von Frau Jasper zum Winterbeginn 2021
Elternbrief von Frau Jasper bei Unwetterwarnung
Februar 2022
Gesundheitsfragen
Wie verhalte ich mich bei …?
Was muss ich melden?
Antrag auf Beurlaubung
Beschwerdekonzept
Welcher Weg ist richtig, wenn man
•
Unzufrieden ist
•
ein Problem hat
•
Sorgen hat
•
ein Ärgernis hat
und darüber reden muss?
An wen sollte man sich zuallerst wenden?
Das folgende Konzept gibt eine Anleitung, welche Maßnahmen man ergreift und welche Personen zuerst
angesprochen werden sollen.